Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Alle Lieferungen und Leistungen der WEITBLICK® GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der WEITBLICK® GmbH & Co. KG und dem Kunden schriftlich einzelvertraglich vereinbart worden sind.
  3. Ein Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen bestehen. Unwirksame Regelungen werden durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ersetzt.
  4. Es gilt deutsches Recht, die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch und Englisch.

§ 2 Lieferung und Leistungsstörungen

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers und zu seinen Lasten.
  2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist zugesagt wird.
  3. Die WEITBLICK® GmbH & Co. KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Material oder Energie, nicht richtige Belieferung durch eigene Lieferanten etc.). verursacht worden sind, die die WEITBLICK® GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat.
  4. Sofern solche Ereignisse die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die WEITBLICK® GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich eventuell vereinbarte Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  5. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  6. In den oben bezeichneten Fällen stehen dem Besteller Schadensersatzansprüche nicht zu.

§ 3 Mängelrügen

  1. Bei Eintreffen der Lieferung hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen.
  2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer abzusenden, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
  3. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken der Lieferantin anzuzeigen.

§ 4 Zahlung

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
  2. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet und fällig.
  3. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten und gelten bei Eingang auf unseren Bank- und Postgirokonten oder bei unserer Kasse als erfolgt. Werden sie an andere Stellen, als an uns geleistet, so entbinden sie den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen uns gegenüber. Das gilt insbesondere für den Geldeinzug durch Vertreter und Reisende, die hierzu nur berechtigt sind, wenn sie schriftliche Inkasso-Vollmachten vorweisen.
  4. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen.
  5. Zahlungen werden auf die ältesten noch nicht titulierten Forderungen der WEITBLICK® GmbH & Co. KG gegen den Kunden verrechnet.
  6. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungsziels Vorkasse vor Ablieferung der Ware verlangen.
  7. Die Aufrechnung mit Ansprüchen der WEITBLICK® GmbH & Co. KG ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der WEITBLICK® GmbH & Co. KG anerkannt worden sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller derzeitigen und künftigen Forderungen der WEITBLICK® GmbH & Co. KG gegen den Besteller.
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der WEITBLICK® GmbH & Co. KG. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasst Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
  4. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an die WEITBLICK® GmbH & Co. KG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Der Besteller wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für Rechnung der WEITBLICK® GmbH & Co. KG einzuziehen. Diese darf die Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
  5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Besteller sie unverzüglich auf das Eigentum der WEITBLICK® GmbH & Co. KG hinweisen und diese hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der WEITBLICK® GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
  6. Tritt die WEITBLICK® GmbH & Co. KG bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.“

§ 6 Einbeziehung der AGBs

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Will der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen nicht anerkennen, muss er ihnen vor Vertragsabschluss in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich widersprechen.

§ 7 Versandkosten

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung des Empfängers nach tatsächlichem Kostenanfall. Verpackung wird nicht berechnet.
  2. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet. Stattdessen kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.
  3. Bei Bahnversand wird das Rollgeld von der Fabrik zum Versandbahnhof nicht berechnet.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der WEITBLICK® GmbH & Co. KG mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Aschaffenburg.

§ 9 Gewährleistung zwischen Unternehmern

  1. Beanstandungen, auch von verdeckten Mängeln, sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.
  2. Minderlieferungen bis zu 15 % der bestätigten Menge sind zulässig. Der Berechnung wird die tatsächliche Liefermenge zugrunde gelegt.
  3. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb angemessener Frist nach Rückempfang der Ware.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Waren.
  6. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 10 Zahlungsverzug bei Ratenzahlung

  1. Kommt bei Ratenzahlungen der Käufer mit 2 Raten teilweise oder ganz in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag inklusive Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank sofort fällig.

§ 11 Besondere Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

  1. Ergänzend zu den vorgenannten Bestimmungen gelten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere für Einkäufe im Online-Shop auf der Web-Präsenz der WEITBLICK® GmbH & Co. KG die nachfolgenden Bedingungen.

§ 12 Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote der WEITBLICK® GmbH & Co. KG im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Online Shop gibt der Kunde mit Zugang bei der WEITBLICK® GmbH & Co. KG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  2. Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt die WEITBLICK® GmbH & Co. KG den Zugang des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege.
  3. Die WEITBLICK® GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 13 Preise

  1. Mit Aktualisierung der Seiten auf www.shop-wblk.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§ 14 Zahlung, Erfüllung, Lieferung

  1. Die Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Lieferung und Erfüllung ergeben sich durch die vorgegebene Zahlungs- und Versandart.
  2. Die WEITBLICK® GmbH & Co. KG wird von der Pflicht zur Lieferung frei, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist.

§ 15 Datenschutz

  1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma WEITBLICK® GmbH & Co. KG erforderlich ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde in eine weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. In diesem Fall kann der Kunde die gespeicherten Daten jederzeit bei der Fa. WEITBLICK® GmbH & Co. KG abfragen, ändern oder löschen lassen bzw. seine Einwilligung widerrufen.